[dieser Beitrag enthält Werbelinks]
Ist jetzt alles Werbung ???
Sicher habt Ihr bemerkt, dass jeder meiner Artikel nun mit folgendem Hinweis beginnt. [dieser Beitrag enthält Werbelinks] Auf Instagram ging es in der vergangenen Woche zu wie in einem Bienenstock. Fleißig wurde über die Accounts geflogen, um Beiträge zu überarbeiten. Gefühlt jeder Post ist nun mit den Worten WERBUNG versehen. Was ist da los?
Für uns Bloggende ist es derzeit nicht ganz einfach, im virtuellen Dschungel der Rechtsvorgaben Orientierung zu finden. War es vor einigen Wochen die neue Datenschutzverordnung (hier zu lesen), die uns viel Zeit und Nerven gekostet hat, so geht es nun mit Abmahnungen bezüglich der richtigen Kennzeichnung von Werbung weiter.
Hierbei geht es zunächst um den Schutz der Verbraucher, die mit Schleichwerbung beziehungsweise versteckter Werbung in die Irre geführt werden könnten. Selbstverständlich ist der Verbraucherschutz eine wichtige Sache und sollte von jedem Blogger ernst genommen werden. Zudem schreibt der Gesetzgeber eine deutliche Kennzeichnung von Werbeposts vor. Doch wo beginnt Werbung? Wann ist ein Beitrag als Werbung zu kennzeichnen? Darf ein Blogger seine eigene Meinung vertreten ohne das auch diese als Werbung eingestuft wird und WEM nutzt WAS?
Je mehr ich mich in das Thema einlese, die Urteile der betroffenen Influenzer verfolge und versuche die Komplexität der Situation zu verstehen, um so stärker empfinde ich dabei auch eine gewisse Willkür. Wenn nun jeder Beitrag/Post, egal ob auf Instagram, einem Blog oder Facebook, als Werbung gekennzeichnet wird, ist dann für den Verbraucher zu erkennen, wann es sich tatsächlich um bezahlte Werbung handelt? Findet dadurch nicht weiterhin eine Verschleierung statt? Der Verbraucher stumpf vermutlich irgendwann ab und überliest den immer präsenten Hinweis.
Die Unsicherheit, gerade bei den kleinen Blogs, ist jedoch groß und die Ängste selbst abgemahnt zu werden wachsen weiter. Einen kurzen Bericht dazu mit allen Hintergründen findet Ihr auf der Seite von Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.
Was heißt das für (m)einen Strickblog?
Stelle ich Euch, auf meinen Seiten, ein neues Strickstück vor, verlinke ich Euch in der Regel das verarbeitete Material. Das Garn bildet die Grundlage einer jeden Strickarbeit und stößt neben der Anleitung auf das größte Interesse bei Euch Lesern. Auf manchen meiner Bilder ist außerdem der Hersteller des jeweiligen Garnes erkennbar oder direkt zu lesen.
Nach den jüngst ergangenen Urteilen, ist dieses, ungeachtet dessen ob das Material selbst von mir gekauft worden ist oder nicht, Werbung, die deutlich zu kennzeichnen ist. Es spielt demnach keine Rolle, ob es sich tatsächlich um eine Kooperation handelt oder nicht. Da einem Blogger indirekt unterstellt wird, einzig im Sinne einer Reichweitenoptimierung zu agieren ist vermutlich jede Veröffentlichung als Werbung einzustufen.
Um für Euch transparent zu bleiben, findet Ihr selbstverständlich weiterhin bei einer Kooperation den entsprechenden Hinweis im jeweiligen Beitrag. Auf die Verlinkung der Materialien, Shops, Anleitungen ect. möchte ich hier allerdings nicht verzichten, sodass ein genereller Hinweis in Zukunft unumgänglich ist.
Keine Ahnung, wo das alles noch hinführen soll. Ob DSGVO oder Werbekennzeichnung…mir fällt dazu nur ein „Gut gedacht – schlecht gemacht“. Ich hoffe sehr, dass sich da noch etwas ändert. Bisher ist es nur ein Urteil aus Berlin.
Leider funktioniert es bisher auch nicht, dass die Politik gegen die Abmahnvereine vorgeht. Um die geht es doch im Grunde. Ich bin denen schon in die Hände gefallen. So etwas wird teuer.
Autor
Hallo liebe Kathrin,
Du hast ganz recht.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die Interessen ganz wo anders liegen. Denn WEM nutzt es denn tatsächlich wenn die Blogger als Werbeplattform weniger stark sind? Inzwischen sind weitere Urteile mit ähnlichem Ausgang ergangen.